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Naturgarten – Bayern blüht

Haben Sie einen Garten mit hoher ökologischer Vielfalt, in dem Sie auf chemischen Pflanzenschutz, chemisch-synthetischen Dünger und auf Torf verzichten. Und haben Sie im Garten eventuell noch zusätzlich Wildkräuter, Gemüsebeet, Blumen und blühende Stauden als Insektennahrungspflanzen und ähnliches. Dann haben Sie einen Naturgarten.

Diesen Garten können Sie im Rahmen „Bayern blüht – Naturgarten“ zertifizieren lassen. Dafür bekommen Sie dann eine Urkunde mit Plakette. Interessenten, ob Gartenbauvereinsmitglied oder nicht, können die Gartenzertifizierung beim Kreisverband für Gartenbau und Landespflege beantragen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Kreisverband für Gartenbau und Landespflege (09548/8244, troeppner@gartenbauvereine-erh.de) oder beim örtlichen Gartenbauverein.

Weitere Informationen auch auf der Homepage des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege (Service/Naturgartenzertifizierung), sowie unter dem Naturgarten Flyer, der Idee der Zertifizierung und den FAQs zur Zertifizierung.

 

Fortbildungslehrgang für Obstgehölzpflege

Auch in diesem Jahr findet wieder ein Fortbildungsseminar für den Freizeitgartenbau in Gartenpflege (Theorie und Praxis) mit dem Schwerpunkt „Obstgehölzpflege“ (Winterschnitt) mit Baumwart Roger Beuchert im Berufsbildungszentrum Herzogenaurach, Friedrich-Weiler-Platz 2, statt. Dies jedoch nur, falls und soweit es aus Coronagründen möglich ist. 

Interessenten können sich am Freitag, den 12. März 2021, ab 14:00 Uhr über Fragen des häuslichen Obstanbaus und der Gehölzpflege (Winterschnitt) informieren. 

Die Anmeldung zum Lehrgang muss bis spätestens den 05. März 2021 an den örtlichen Gartenbauverein bzw. an die Geschäftsstelle des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege (Fax und Telefon 09548/257 oder info@gartenbauvereine-erh.de) erfolgen. 

Nähere Informationen hierzu erteilen der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege bzw. der örtliche Gartenbauverein. 

Otto Tröppner
Kreisvorsitzender 

Kooperationspartner für Versicherungen und Finanzen

Liebe Vereinsmitglieder,

wir das ERGO-Team Drei-Franken-Eck freuen uns euch mitzuteilen, dass wir ab 1.3.2021 Euer neuer Kooperationspartner für Versicherungen und Finanzen sind.

Zukünftig beraten wir Euch zu allen Versicherungsfragen und gewähren Euch, als Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V., einen exklusiven Nachlass von bis zu 15 %.

Unsere Highlights sind unteranderem die einzigartige Zahnersatz-Versicherung die leistet obwohl eine Behandlung bereits begonnen hat. In unserer KFZ-Versicherung kann das begleitete Fahren für Eure Kinder und Enkelkinder dauerhaft kostenfrei eingeschlossen werden. Der Best-Rechtsschutz beinhaltet die kostenlosere Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungsverfügung. Des weiteren sind wir eine der wenigen Versicherungen die noch 100 % Beitragsgarantie für die Altersvorsorge gewährt. Zusätzlich zum Mitgliedernachlass gibt es bei uns attraktive Sondernachlässe für Beitragszahler in die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Im beiliegenden Flyer, der auch im Downloadbereich hinterlegt ist, findet Ihre weitere Details und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung.

Lernt uns kennen auf www.dreifrankeneck.de.

Weihnachtsfeier 2020

Liebe Mitglieder,
wegen der aktuellen Corona-Situation haben wir unsere geplante Weihnachtsferier abgesagt. Wir möchten damit Risiken für Ihre und unsere Gesundheit vermeiden und bitten um Verständnis.

Die OGV Vorstandschaft wünscht Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit. Bleiben Sie gesund!

Gewährung von Prämien an Vereine und Mitglieder

Der Kreisverband für Gartenbau- und Landespflege Erlangen-Höchstadt, nachfolgend KV ERH genannt, gewährt Prämien an Vereine und Mitglieder für die Anpflanzung von:

  • großkroniger, standortgerechter Laubbäume auf privaten Grundstücken, sofern die Bäume zwischen dem öffentlichen Strassenraum und der dem Strassenraum zugewandten Hausfront gepflanzt sind. Die Zuwendungshöhe beträgt 50 %, maximal 100,00 € je Baum.
  • Obsthochstämmen als gängige Pflanzware auf privaten Grundstücken, sofern die Bäume zwischen dem öffentlichen Strassenraum und der dem Strassenraum zugewandten Hausfront gepflanzt sind. Die Zuwendungshöhe beträgt 50 %, maximal 100,00 € je Baum.

Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen durch den KV ERH zu Pflanzungen vor der Ausführung bei uns gemeldet und beantragt werden müssen.